Wegweiser

Wer hilft womit? Der grosse Leistungs-Wegweiser.

Bei Krankheit, Unfall oder Behinderung gibt es in der Schweiz viel Unterstützung – aber sie ist auf viele Stellen verteilt. Niemand sagt Ihnen, wo Sie überall anklopfen können. Diese Seite zeigt alle wichtigen Quellen. Und wir helfen Ihnen, sie zu nutzen.

IV & AHV Ergänzungsleistungen Krankenkasse Privatversicherungen Pensionskasse Kanton & Gemeinde Sozialamt Stiftungen Genossenschaften

Quelle 1

Invalidenversicherung (IV)

Die IV ist die wichtigste Anlaufstelle bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung. Sie zahlt viel mehr als «nur» die Rente:

Leistungen der IV für Privatpersonen
LeistungWofür?
IV-Rente + KinderrentenErsatz des Erwerbseinkommens ab 40 % IV-Grad
HilflosenentschädigungMonatliches Geld bei Hilfebedarf im Alltag – unabhängig von Einkommen und Vermögen
AssistenzbeitragBezahlt Assistenzpersonen für Ihren Alltag (ca. CHF 35.30/Std.)
IntensivpflegezuschlagZusatzgeld für Kinder mit hohem Pflegebedarf
HilfsmittelBildschirmlesegeräte, Rollstühle, Hörgeräte, Umbauten, Anpassungen am Auto
Berufliche MassnahmenUmschulung, Weiterbildung, Arbeitsvermittlung, Einarbeitungszuschüsse – inklusive IV-Taggeld während der Massnahme
Dienstleistungen DritterZ. B. Vorlesedienste oder Gebärdendolmetschen für die Arbeit
Medizinische MassnahmenFür Kinder und Jugendliche, insbesondere bei Geburtsgebrechen
Reise- und TransportkostenFahrten, die wegen einer IV-Massnahme nötig sind

Quelle 2

AHV & Ergänzungsleistungen

  • Ergänzungsleistungen (EL): Wenn Rente und Einkommen nicht reichen. Zusätzlich werden Krankheits- und Behinderungskosten vergütet (Zahnarzt, Franchise, Transporte, Haushaltshilfe).
  • Betreuungsgutschriften: Für Menschen, die Angehörige pflegen – erhöhen die spätere AHV-Rente. Jedes Jahr anmelden!
  • Hilflosenentschädigung der AHV: Auch im Rentenalter gibt es die HE – zum Beispiel nach einem Schlaganfall.
  • Hilfsmittel der AHV: Im Alter zahlt die AHV Beiträge an Hörgeräte, Lupenbrillen, Rollstühle und mehr.
  • Überbrückungsleistungen: Für ältere Arbeitslose kurz vor der Pensionierung.

Quelle 3

Unfallversicherung (UVG) & Pensionskasse (BVG)

  • Nach einem Unfall: Die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers zahlt Heilkosten, 80 % Taggeld, Renten, Integritätsentschädigung (einmalige Summe) und eine eigene Hilflosenentschädigung.
  • Pensionskasse: Bei Invalidität zahlt auch die Pensionskasse eine Rente – zusätzlich zur IV. Viele vergessen das.
  • Beitragsbefreiung: Bei Erwerbsunfähigkeit führt die Pensionskasse Ihr Alterskonto oft beitragsfrei weiter.
  • Krankentaggeld: Bei Krankheit zahlt meist eine Taggeldversicherung des Arbeitgebers bis zu 2 Jahre rund 80 % des Lohns.

Quelle 4

Krankenkasse: Grund- und Zusatzversicherung

  • Grundversicherung (KVG): Behandlung, Medikamente, Spitex-Pflege, Pflegebeiträge, Mittel und Gegenstände (z. B. Verbandmaterial), 50 % an Krankentransporte (begrenzt).
  • Zusatzversicherung (VVG): Je nach Police: Fahrspesen zu Therapien (z. B. Chemotherapie), Haushaltshilfe nach Spitalaufenthalt, Badekuren, Rooming-in für Eltern, Brillen, Alternativmedizin, Auslanddeckung.
  • Prämien optimieren: Franchise, Modell (Hausarzt/HMO) und Kasse wechseln – auch für Menschen mit Vorerkrankungen in der Grundversicherung immer möglich.
Unser Tipp: Zusatzversicherungs-Policen sind Fundgruben. Wir lesen das Kleingedruckte für Sie – mit dem Versicherungs-Check.

Quelle 5

Private Versicherungen

  • Säule 3a / Lebensversicherung: Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit – die Versicherung zahlt Ihre Sparbeiträge weiter. Teilweise auch Erwerbsunfähigkeitsrenten.
  • Kreditkarten: Saldo- und Restschuldversicherungen übernehmen Raten bei Krankheit; Rückerstattungen sind möglich.
  • Rechtsschutz: Hilft bei Streit mit Versicherungen – prüfen Sie auf Doppelversicherung (TCS, Kreditkarte, eigene Police).
  • Reise- und Annullationsversicherung: Erstattet gebuchte Reisen bei Erkrankung.
  • Gebäude-/Hausratversicherung: Einzelne Anbieter kennen Prämienbefreiungen bei Erwerbsunfähigkeit.

Quelle 6

Kanton, Gemeinde & Sozialamt

  • Prämienverbilligung: Der Kanton zahlt einen Teil der Krankenkassenprämie bei tiefem Einkommen. In vielen Kantonen muss man sie aktiv beantragen.
  • Sozialhilfe / Sozialamt: Überbrückt, wenn alle anderen Quellen (noch) nicht zahlen – zum Beispiel während der IV-Abklärung. Sozialhilfe ist ein Recht, keine Schande.
  • Serafe-Befreiung: Wer EL bezieht, ist von den Radio-/TV-Gebühren (ca. CHF 335/Jahr) befreit – auf Antrag.
  • Steuerabzüge: Behinderungsbedingte Kosten sind vollständig abziehbar; Krankheitskosten teilweise.
  • Kantonale Betreuungs- und Pflegezulagen: Einige Kantone zahlen eigene Zulagen für Pflege zu Hause – die Regeln unterscheiden sich stark.
  • Gemeinde: Mietzinszuschüsse, Fahrdienste, Mahlzeitendienste, Entlastungsangebote – fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach.

Quelle 7

Stiftungen & Fachorganisationen

Wenn Versicherungen und Behörden nicht (mehr) zahlen, helfen oft Stiftungen – mit Beratung, Direkthilfe oder Kostenbeiträgen:

  • Pro Infirmis: Beratung und «Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung» (FLB) – Direkthilfe des Bundes.
  • Procap & Inclusion Handicap: Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht, oft günstig oder für Mitglieder inbegriffen.
  • Krebsliga, Lungenliga, Rheumaliga, MS-Gesellschaft: Krankheitsspezifische Beratung und finanzielle Direkthilfe.
  • SBV / SZBLIND / Stiftung Cerebral / Denk an mich / Paraplegiker-Stiftung: Hilfsmittel, Ferien, Entlastung und Direkthilfe je nach Behinderung.
  • SRK (Schweizerisches Rotes Kreuz): Entlastungsdienste für pflegende Angehörige, Fahrdienste, Notrufsysteme.
  • Kirchliche und lokale Fonds: Diakonie, Winterhilfe, Gemeinnützige Gesellschaft – schnelle, unbürokratische Einzelfallhilfe.

Quelle 8

Genossenschaften, Kooperationen & Nachbarschaft

  • Wohnbaugenossenschaften: Günstige und oft hindernisfreie Wohnungen; einige haben Solidaritätsfonds für Mitglieder in Not.
  • KISS-Genossenschaften: Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften – heute helfen, später Hilfe beziehen.
  • Fahrdienste: TIXI und ähnliche Vereine fahren Menschen mit Behinderung zu Preisen wie im ÖV.
  • ÖV-Vergünstigungen: Die Begleiterkarte lässt Ihre Begleitperson gratis mitreisen; Hunde-/Blindenführhund-Regelungen inklusive.
  • Kooperationen von Detailhandel und Versicherern: Rabatte auf Krankenkassen-Zusätze, Hilfsmittel oder Notrufsysteme über Mitgliedschaften (z. B. Gewerkschaften, TCS, Konsumgenossenschaften).

Quellen

Offizielle Quellen & Anlaufstellen (Stand 2026)

Alle Angaben auf dieser Seite stützen sich auf offizielle Publikationen. Hier finden Sie die wichtigsten direkt verlinkt:

Der rote Faden fehlt Ihnen? Genau das ist unsere Arbeit: Wir schauen Ihre Situation als Ganzes an und klopfen bei allen Stellen an, die für Sie infrage kommen. Sie müssen nicht wissen, wer zuständig ist. Das wissen wir.

Zusätzlich zum Bund

Was bietet Ihr Kanton? Kantonale Zusatzleistungen im Überblick

Neben IV, AHV und den nationalen Leistungen gibt es in vielen Kantonen zusätzliche Angebote: Entlastungsdienste für pflegende Angehörige, Fahrdienste, Betreuungsgutscheine und die zuständigen kantonalen Amtsstellen. Wählen Sie Ihren Kanton – oder scrollen Sie durch alle 26.

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Wichtig – Wohnsitz und Steuerpflicht: Die meisten kantonalen Leistungen (v. a. Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen) setzen voraus, dass Sie an einem bestimmten Stichtag (meist 1. Januar) Wohnsitz und Steuerpflicht in genau diesem Kanton haben. Bei einem Umzug wechselt die Zuständigkeit oft erst im Folgejahr. Fahrdienste und Entlastungsangebote sind teils überregional organisiert und nicht immer an eine formale Wohnsitzpflicht gebunden – das ist bei den einzelnen Angeboten vermerkt, wo bekannt.
Hinweis: Wir haben alle Angaben sorgfältig recherchiert und mehrfach gegengeprüft (Stand Juli 2026). Programme, Fristen, Zuständigkeiten und Tarife ändern sich immer wieder – bitte prüfen Sie Details direkt bei der verlinkten Stelle. Unsicher, was für Sie gilt? Wir kennen die Feinheiten und helfen gerne weiter.

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