Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was sind Betreuungsgutschriften?
Kurze Antwort: Betreuungsgutschriften sind eine Belohnung der AHV für Pflege in der Familie. Wer Angehörige betreut, bekommt ein fiktives Einkommen auf dem AHV-Konto gutgeschrieben. Das erhöht später die eigene Rente. Wichtig: Sie müssen die Gutschrift jedes Jahr selbst anmelden – sonst verfällt sie.
Die Voraussetzungen im Überblick
| Wen betreuen Sie? | Eltern, Kinder, Grosseltern, Geschwister, Ehepartner, Schwiegereltern – oder Konkubinatspartner nach 5 Jahren gemeinsamem Haushalt |
|---|---|
| Zustand der betreuten Person | Bezieht eine Hilflosenentschädigung (mindestens leichten Grades) |
| Nähe | Die betreute Person wohnt höchstens 30 km entfernt oder ist in 1 Stunde erreichbar |
| Anmeldung | Jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse |
| Verjährung | Nach 5 Jahren verfällt der Anspruch für das jeweilige Jahr |
Was bringt es konkret?
Die Gutschrift entspricht dem dreifachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Altersrente. Sie zählt bei der Rentenberechnung wie Einkommen. Wer viele Jahre pflegt und wenig verdient, kann so deutlich mehr AHV-Rente erhalten. Es ist kein Geld, das sofort aufs Konto kommt – es ist Ihre Absicherung fürs Alter.
So melden Sie die Gutschrift an – in 3 Schritten
- Formular ausfüllen: «Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften» der Ausgleichskasse.
- Nachweis beilegen: Kopie der Verfügung über die Hilflosenentschädigung der betreuten Person.
- Jedes Jahr wiederholen: Die Anmeldung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Wir übernehmen das gerne dauerhaft für Sie.
Verwandte Begriffe
Hilflosenentschädigung · Assistenzbeitrag · Ergänzungsleistungen