Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Hilfsmittel der IV: Was wird bezahlt?

Kurze Antwort: Die IV bezahlt Geräte und Anpassungen, die Sie wegen Ihrer Behinderung brauchen – für die Arbeit, die Ausbildung oder den Alltag. Wichtig: Zuerst den Antrag stellen, dann kaufen. Wer zuerst kauft, bleibt oft auf den Kosten sitzen.

Beispiele: Das bezahlt die IV

Häufige Hilfsmittel nach Bedarf
SehenBildschirmlesegeräte, Screenreader-Software, Braillezeilen, Langstöcke, Lupenbrillen
HörenHörgeräte (Pauschale), Signalanlagen für Türklingel und Wecker
BewegungRollstühle, Prothesen, Treppenlifte, Anpassungen am Auto
WohnenBauliche Anpassungen wie rollstuhlgängige Dusche oder Rampen
ArbeitAngepasste Arbeitsplätze, spezielle Software, Vorlesegeräte

So läuft der Antrag – in 4 Schritten

  1. Bedarf klären: Welches Hilfsmittel brauchen Sie? Fachstellen (z. B. für Sehbehinderung) beraten bei der Auswahl.
  2. Antrag einreichen: Formular an die IV-Stelle, mit ärztlicher Begründung und einer Offerte.
  3. Kostengutsprache abwarten: Die IV entscheidet schriftlich. Erst jetzt bestellen oder kaufen.
  4. Abrechnung: Die Rechnung geht direkt an die IV oder wird Ihnen zurückerstattet.

Gut zu wissen

  • Auch Reparaturen und Anpassungen bezahlter Hilfsmittel übernimmt die IV.
  • Im AHV-Alter gelten engere Regeln – Hilfsmittel möglichst vor der Pensionierung beantragen.
  • Lehnt die IV ab, lohnt sich oft ein Einwand. Wir prüfen die Verfügung für Sie.
Quellen: Merkblatt 4.03 «Hilfsmittel der IV»; Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln (HVI). Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Hilfsmittel nötig, Antrag unklar?

Wir stellen den Antrag richtig – damit die Kostengutsprache kommt.