Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Hilfsmittel der IV: Was wird bezahlt?
Kurze Antwort: Die IV bezahlt Geräte und Anpassungen, die Sie wegen Ihrer Behinderung brauchen – für die Arbeit, die Ausbildung oder den Alltag. Wichtig: Zuerst den Antrag stellen, dann kaufen. Wer zuerst kauft, bleibt oft auf den Kosten sitzen.
Beispiele: Das bezahlt die IV
| Sehen | Bildschirmlesegeräte, Screenreader-Software, Braillezeilen, Langstöcke, Lupenbrillen |
|---|---|
| Hören | Hörgeräte (Pauschale), Signalanlagen für Türklingel und Wecker |
| Bewegung | Rollstühle, Prothesen, Treppenlifte, Anpassungen am Auto |
| Wohnen | Bauliche Anpassungen wie rollstuhlgängige Dusche oder Rampen |
| Arbeit | Angepasste Arbeitsplätze, spezielle Software, Vorlesegeräte |
So läuft der Antrag – in 4 Schritten
- Bedarf klären: Welches Hilfsmittel brauchen Sie? Fachstellen (z. B. für Sehbehinderung) beraten bei der Auswahl.
- Antrag einreichen: Formular an die IV-Stelle, mit ärztlicher Begründung und einer Offerte.
- Kostengutsprache abwarten: Die IV entscheidet schriftlich. Erst jetzt bestellen oder kaufen.
- Abrechnung: Die Rechnung geht direkt an die IV oder wird Ihnen zurückerstattet.
Gut zu wissen
- Auch Reparaturen und Anpassungen bezahlter Hilfsmittel übernimmt die IV.
- Im AHV-Alter gelten engere Regeln – Hilfsmittel möglichst vor der Pensionierung beantragen.
- Lehnt die IV ab, lohnt sich oft ein Einwand. Wir prüfen die Verfügung für Sie.
Quellen: Merkblatt 4.03 «Hilfsmittel der IV»; Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln (HVI).
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.