Aktuell · Stand Juli 2026

Das ändert sich 2026 – und was es für Sie bedeutet

Gesetze ändern sich. Beträge ändern sich. Wer nichts davon weiss, verliert Geld. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen des Jahres 2026 – einfach erklärt, mit offiziellen Quellen belegt und mit einem klaren Hinweis: Was heisst das für Sie?

Neu ab Dezember 2026

Die 13. AHV-Rente kommt

Ab 2026 erhalten AHV-Rentnerinnen und -Rentner erstmals eine 13. Altersrente. Sie wird zusammen mit der Dezember-Rente ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel der im Jahr bezogenen Monatsrenten. Wichtig: IV-Renten, Hinterlassenenrenten und Kinderrenten erhalten keine 13. Rente.

Das heisst für Sie

  • Sie beziehen eine AHV-Altersrente? Die 13. Rente kommt automatisch – Sie müssen nichts tun.
  • Sie beziehen Ergänzungsleistungen? Gute Nachricht: Die 13. Rente wird bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet. Ihre EL werden nicht gekürzt.
  • Sie beziehen eine IV-Rente? Für Sie ändert sich leider nichts – beim Wechsel ins AHV-Alter aber schon.

So integrieren wir das

  • Wir prüfen bei allen Kundinnen und Kunden im Rentenalter, ob die Auszahlung im Dezember korrekt erfolgt.
  • Beim Übergang IV-Rente → AHV-Rente planen wir die 13. Rente ins Budget ein.
  • Wir kontrollieren, dass die EL-Stelle die 13. Rente nicht fälschlich anrechnet.

Quellen: BSV: Umsetzung der 13. AHV-Rente · CHSS: Sozialversicherungen – was ändert sich 2026?

Politik · Botschaft vom 25. Februar 2026

Inklusions-Initiative: Der Assistenzbeitrag soll einfacher werden

Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative verabschiedet. Kernpunkte: Der Zugang zum Assistenzbeitrag soll vereinfacht werden – insbesondere entfallen die zusätzlichen Hürden für Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Zudem sollen Pilotprojekte für selbstbestimmtes Wohnen möglich werden. Das Parlament berät die Vorlage nun.

Das heisst für Sie

  • Noch ist nichts in Kraft – es gilt weiterhin das heutige Recht.
  • Wer bisher am «Hürdenlauf» gescheitert ist (z. B. mit umfassender Beistandschaft), hat bald bessere Chancen.
  • Ein Antrag nach heutigem Recht lohnt sich trotzdem – wir prüfen beides.

So integrieren wir das

  • Wir verfolgen die parlamentarische Beratung und informieren unsere Kundschaft aktiv.
  • Abgelehnte Gesuche markieren wir für eine Neubeurteilung, sobald die Reform in Kraft tritt.
  • Unser Anspruchs-Check wird laufend an die neue Rechtslage angepasst.

Quellen: BSV: Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative · EBGB: Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag · inklusions-initiative.ch

Neu ab 1. Januar 2026

Ergänzungsleistungen: neue Beträge und Mietzins-Anpassungen

Per 1. Januar 2026 wurden die EL-Ansätze erhöht: Der allgemeine Lebensbedarf beträgt neu CHF 20'670 pro Jahr für Alleinstehende und CHF 31'005 für Ehepaare. Die EL-Wegleitung (WEL, Nachtrag 15) regelt neu auch, wie die 13. AHV-Rente behandelt wird. In einzelnen Gemeinden wurden zudem die Mietzins-Höchstbeträge angepasst.

Das heisst für Sie

  • Ihre EL-Berechnung von 2025 kann veraltet sein – eine Neuprüfung kann mehr Geld bedeuten.
  • Wer 2025 knapp keinen Anspruch hatte, kann 2026 mit den höheren Ansätzen anspruchsberechtigt sein.
  • Ist Ihre Miete gestiegen? Melden Sie es der EL-Stelle – bis zu den regionalen Höchstbeträgen zählt sie voll.

So integrieren wir das

  • Wir rechnen bestehende EL-Fälle mit den 2026er-Ansätzen nach.
  • Bei Grenzfällen aus dem Vorjahr stellen wir den Antrag neu.
  • Unsere Glossar-Zahlen sind auf dem Stand 2026.

Quellen: BSV: Mietkosten in den Ergänzungsleistungen · Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL) · Merkblatt 5.02 (Stand 2026)

Ebenfalls neu 2026

Weitere Änderungen in Kürze

  • AHV-Beitragspflicht ausgeweitet: Bestimmte bisher beitragsfreie Entschädigungen werden neu AHV-pflichtig. Für Arbeitgeber von Assistenzpersonen prüfen wir die Lohnabrechnungen entsprechend.
  • EO wird digital: Die Erwerbsersatzordnung wird schrittweise digitalisiert – Anmeldungen (z. B. Betreuungsentschädigung für Eltern schwer kranker Kinder) laufen zunehmend online. Wir übernehmen das für Sie.
  • Assistenzbeitrag-Ansätze: Die Stundenansätze werden periodisch der Lohnentwicklung angepasst. Massgebend ist immer die Auskunft Ihrer IV-Stelle – wir überwachen das für unsere Kundschaft laufend.

Quellen: CHSS (BSV): Was ändert sich 2026? · Informationsstelle AHV/IV: Assistenzbeitrag · BSV: Aktuelle Reformen

Unser Versprechen: Wir passen diese Seite und alle Zahlen auf der Website bei jeder Gesetzes- oder Ansatzänderung an. Als Kundin oder Kunde von Sozial Navigator müssen Sie keine Gesetzesänderungen verfolgen – das ist unsere Aufgabe.

Betrifft Sie eine dieser Änderungen?

Wir prüfen es kostenlos – bevor Ihnen Geld entgeht.