Neu ab Dezember 2026
Die 13. AHV-Rente kommt
Ab 2026 erhalten AHV-Rentnerinnen und -Rentner erstmals eine 13. Altersrente.
Sie wird zusammen mit der Dezember-Rente ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel
der im Jahr bezogenen Monatsrenten. Wichtig: IV-Renten, Hinterlassenenrenten
und Kinderrenten erhalten keine 13. Rente.
Das heisst für Sie
- Sie beziehen eine AHV-Altersrente? Die 13. Rente kommt automatisch – Sie müssen nichts tun.
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen? Gute Nachricht: Die 13. Rente wird bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet. Ihre EL werden nicht gekürzt.
- Sie beziehen eine IV-Rente? Für Sie ändert sich leider nichts – beim Wechsel ins AHV-Alter aber schon.
So integrieren wir das
- Wir prüfen bei allen Kundinnen und Kunden im Rentenalter, ob die Auszahlung im Dezember korrekt erfolgt.
- Beim Übergang IV-Rente → AHV-Rente planen wir die 13. Rente ins Budget ein.
- Wir kontrollieren, dass die EL-Stelle die 13. Rente nicht fälschlich anrechnet.
Quellen:
BSV: Umsetzung der 13. AHV-Rente ·
CHSS: Sozialversicherungen – was ändert sich 2026?
Politik · Botschaft vom 25. Februar 2026
Inklusions-Initiative: Der Assistenzbeitrag soll einfacher werden
Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur
Inklusions-Initiative verabschiedet. Kernpunkte: Der Zugang zum
Assistenzbeitrag soll vereinfacht werden –
insbesondere entfallen die zusätzlichen Hürden für Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit.
Zudem sollen Pilotprojekte für selbstbestimmtes Wohnen möglich werden. Das Parlament berät die Vorlage nun.
Das heisst für Sie
- Noch ist nichts in Kraft – es gilt weiterhin das heutige Recht.
- Wer bisher am «Hürdenlauf» gescheitert ist (z. B. mit umfassender Beistandschaft), hat bald bessere Chancen.
- Ein Antrag nach heutigem Recht lohnt sich trotzdem – wir prüfen beides.
So integrieren wir das
- Wir verfolgen die parlamentarische Beratung und informieren unsere Kundschaft aktiv.
- Abgelehnte Gesuche markieren wir für eine Neubeurteilung, sobald die Reform in Kraft tritt.
- Unser Anspruchs-Check wird laufend an die neue Rechtslage angepasst.
Quellen:
BSV: Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative ·
EBGB: Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag ·
inklusions-initiative.ch
Neu ab 1. Januar 2026
Ergänzungsleistungen: neue Beträge und Mietzins-Anpassungen
Per 1. Januar 2026 wurden die EL-Ansätze erhöht: Der allgemeine Lebensbedarf beträgt neu
CHF 20'670 pro Jahr für Alleinstehende und CHF 31'005 für Ehepaare.
Die EL-Wegleitung (WEL, Nachtrag 15) regelt neu auch, wie die 13. AHV-Rente behandelt wird.
In einzelnen Gemeinden wurden zudem die Mietzins-Höchstbeträge angepasst.
Das heisst für Sie
- Ihre EL-Berechnung von 2025 kann veraltet sein – eine Neuprüfung kann mehr Geld bedeuten.
- Wer 2025 knapp keinen Anspruch hatte, kann 2026 mit den höheren Ansätzen anspruchsberechtigt sein.
- Ist Ihre Miete gestiegen? Melden Sie es der EL-Stelle – bis zu den regionalen Höchstbeträgen zählt sie voll.
So integrieren wir das
- Wir rechnen bestehende EL-Fälle mit den 2026er-Ansätzen nach.
- Bei Grenzfällen aus dem Vorjahr stellen wir den Antrag neu.
- Unsere Glossar-Zahlen sind auf dem Stand 2026.
Quellen:
BSV: Mietkosten in den Ergänzungsleistungen ·
Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL) ·
Merkblatt 5.02 (Stand 2026)
Ebenfalls neu 2026
Weitere Änderungen in Kürze
- AHV-Beitragspflicht ausgeweitet: Bestimmte bisher beitragsfreie Entschädigungen werden neu AHV-pflichtig. Für Arbeitgeber von Assistenzpersonen prüfen wir die Lohnabrechnungen entsprechend.
- EO wird digital: Die Erwerbsersatzordnung wird schrittweise digitalisiert – Anmeldungen (z. B. Betreuungsentschädigung für Eltern schwer kranker Kinder) laufen zunehmend online. Wir übernehmen das für Sie.
- Assistenzbeitrag-Ansätze: Die Stundenansätze werden periodisch der Lohnentwicklung angepasst. Massgebend ist immer die Auskunft Ihrer IV-Stelle – wir überwachen das für unsere Kundschaft laufend.
Quellen:
CHSS (BSV): Was ändert sich 2026? ·
Informationsstelle AHV/IV: Assistenzbeitrag ·
BSV: Aktuelle Reformen
Unser Versprechen: Wir passen diese Seite und alle Zahlen auf der Website
bei jeder Gesetzes- oder Ansatzänderung an. Als Kundin oder Kunde von Sozial Navigator
müssen Sie keine Gesetzesänderungen verfolgen – das ist unsere Aufgabe.