Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist der Intensivpflegezuschlag?

Kurze Antwort: Der Intensivpflegezuschlag ist zusätzliches Geld der IV für Familien, deren Kind sehr viel Pflege braucht. Er kommt zur Hilflosenentschädigung dazu. Voraussetzung: Das Kind lebt zu Hause, und die Pflege braucht mindestens 4 Stunden mehr pro Tag als bei einem gesunden Kind im gleichen Alter.

Die drei Stufen

Intensivpflegezuschlag – Stufen
Täglicher MehraufwandZuschlag (pro Monat)
Mindestens 8 Stunden100 % des Höchstbetrags der Altersrente
Mindestens 6 Stunden70 % des Höchstbetrags
Mindestens 4 Stunden40 % des Höchstbetrags

Zum Mehraufwand zählt auch die Zeit für dauernde Überwachung – zum Beispiel, wenn Ihr Kind nie allein gelassen werden kann.

Wichtig für Familien

  • Der Zuschlag wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung bezahlt.
  • Er wird bei der Berechnung des Assistenzbeitrags für Minderjährige berücksichtigt.
  • Der Abklärungsbesuch der IV entscheidet über die Einstufung. Bereiten Sie ein Pflegetagebuch vor – wir helfen Ihnen dabei.
  • Denken Sie auch an Betreuungsgutschriften für Ihre eigene AHV.
Quellen: Art. 42ter Abs. 3 IVG; Merkblatt 4.13 der Informationsstelle AHV/IV. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihr Kind braucht viel Pflege?

Wir prüfen alle Ansprüche Ihrer Familie – kostenlos und in Ruhe.