Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was ist der Intensivpflegezuschlag?
Kurze Antwort: Der Intensivpflegezuschlag ist zusätzliches Geld der IV für Familien, deren Kind sehr viel Pflege braucht. Er kommt zur Hilflosenentschädigung dazu. Voraussetzung: Das Kind lebt zu Hause, und die Pflege braucht mindestens 4 Stunden mehr pro Tag als bei einem gesunden Kind im gleichen Alter.
Die drei Stufen
| Täglicher Mehraufwand | Zuschlag (pro Monat) |
|---|---|
| Mindestens 8 Stunden | 100 % des Höchstbetrags der Altersrente |
| Mindestens 6 Stunden | 70 % des Höchstbetrags |
| Mindestens 4 Stunden | 40 % des Höchstbetrags |
Zum Mehraufwand zählt auch die Zeit für dauernde Überwachung – zum Beispiel, wenn Ihr Kind nie allein gelassen werden kann.
Wichtig für Familien
- Der Zuschlag wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung bezahlt.
- Er wird bei der Berechnung des Assistenzbeitrags für Minderjährige berücksichtigt.
- Der Abklärungsbesuch der IV entscheidet über die Einstufung. Bereiten Sie ein Pflegetagebuch vor – wir helfen Ihnen dabei.
- Denken Sie auch an Betreuungsgutschriften für Ihre eigene AHV.
Quellen: Art. 42ter Abs. 3 IVG; Merkblatt 4.13 der Informationsstelle AHV/IV.
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.