Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was ist der Assistenzbeitrag der IV?
Kurze Antwort: Der Assistenzbeitrag ist Geld von der IV. Damit stellen Menschen mit Behinderung eigene Assistenzpersonen an, die ihnen im Alltag helfen. Voraussetzung: Sie erhalten eine Hilflosenentschädigung und leben zu Hause. Die IV zahlt rund 35 Franken pro Assistenzstunde (Stand 2026).
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
| Normaler Stundenansatz | ca. CHF 35.30 pro Stunde |
|---|---|
| Ansatz bei besonderer Qualifikation | ca. CHF 52.95 pro Stunde |
| Nachtpauschale | bis ca. CHF 160.50 pro Nacht |
| Voraussetzung | Hilflosenentschädigung der IV + Leben zu Hause |
| Rechtsgrundlage | Art. 42quater ff. IVG |
| Wer zahlt? | Die IV, monatlich nach Abrechnung |
Die Ansätze werden periodisch angepasst. Massgebend ist die Auskunft Ihrer IV-Stelle.
Wer hat Anspruch?
Sie können den Assistenzbeitrag beantragen, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Sie erhalten eine Hilflosenentschädigung der IV.
- Sie leben zu Hause – nicht in einem Heim.
- Sie sind volljährig. Für Kinder und Jugendliche gelten zusätzliche Bedingungen, zum Beispiel der Besuch der Regelschule oder eine Erwerbstätigkeit.
Wie rechne ich den Assistenzbeitrag ab? Anleitung in 5 Schritten
- Stunden erfassen: Ihre Assistenzpersonen schreiben jeden Monat ihre Stunden auf und unterschreiben den Rapport.
- Stunden prüfen: Sie kontrollieren die Rapporte und geben sie frei.
- Löhne abrechnen: Sie erstellen die Lohnabrechnungen mit allen Sozialabzügen (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung).
- Abrechnung einreichen: Sie schicken der IV-Stelle das Abrechnungsformular mit den Stunden.
- Auszahlung: Die IV überweist den Beitrag. Sie zahlen damit die Löhne.
Zu kompliziert? Genau dafür gibt es uns. Sozial Navigator übernimmt die Schritte 1 bis 5 komplett – für Sie kostenlos, in Absprache mit Ihrer IV-Stelle. Mehr dazu: Administration & Löhne.
Häufige Stolpersteine
- Familienmitglieder: Ehepartner, Eltern und eigene Kinder dürfen aktuell nicht über den Assistenzbeitrag angestellt werden.
- Budget überziehen: Wer mehr Stunden braucht als verfügt, zahlt selbst. Darum: Budget monatlich überwachen.
- Arbeitsrecht: Als Arbeitgeber gelten für Sie Ruhezeiten, Ferienansprüche und Kündigungsfristen.
Verwandte Begriffe
Hilflosenentschädigung · Ergänzungsleistungen · Betreuungsgutschriften