Leistung · Finanzielle Sicherheit
Ergänzungsleistungen: Wenn die Rente nicht reicht
Ergänzungsleistungen (kurz: EL) sind kein Almosen. Sie sind Ihr gesetzliches Recht. Trotzdem holen viele Menschen dieses Geld nicht ab – weil der Antrag kompliziert ist. Wir ändern das.
Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL): Geld vom Staat, zusätzlich zur IV- oder AHV-Rente. Sie bekommen EL, wenn Ihre Rente und Ihr Einkommen nicht für die nötigen Lebenskosten reichen. Die EL zahlen auch Krankheitskosten, zum Beispiel Zahnarzt oder Franchise.
Ob Sie Anspruch haben, hängt von einer Rechnung ab: Ihre anerkannten Ausgaben minus Ihre Einnahmen. Ist das Ergebnis positiv, bekommen Sie die Differenz als EL. Ausserdem darf Ihr Vermögen nicht zu hoch sein: maximal 100'000 Franken für Alleinstehende, 200'000 Franken für Ehepaare (Stand 2026).
Die Details erklären wir im Glossar-Artikel zu den Ergänzungsleistungen.
So helfen wir Ihnen bei den EL
- Vorprüfung: Wir rechnen mit Ihnen aus, ob sich ein Antrag lohnt. Ehrlich und kostenlos.
- Unterlagen: Wir stellen alle Belege zusammen: Mietvertrag, Krankenkasse, Bankauszüge, Rentenverfügung.
- Antrag: Wir füllen den EL-Antrag aus und reichen ihn bei Ihrer kantonalen Stelle ein.
- Nachfragen: Kommt ein Brief von der EL-Stelle? Wir antworten für Sie.
- Krankheitskosten: Wir reichen laufend Ihre Krankheits- und Behinderungskosten zur Rückerstattung ein. Viele vergessen das – und verschenken Geld.
- Jährliche Kontrolle: Ändert sich Ihre Miete oder Ihr Einkommen? Wir melden es und passen die EL an.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen.
Die Vorprüfung ist kostenlos. Vielleicht steht Ihnen jeden Monat Geld zu.