Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist die Hilflosenentschädigung (HE)?

Kurze Antwort: Die Hilflosenentschädigung ist Geld von der IV oder AHV. Sie bekommen es, wenn Sie im Alltag regelmässig Hilfe brauchen – zum Beispiel beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. Ihr Einkommen und Ihr Vermögen spielen keine Rolle. Das Wort «hilflos» ist ein Gesetzesbegriff – er sagt nichts über Sie als Person.

Die drei Stufen

Die Höhe hängt davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Es gibt drei Stufen:

Hilflosenentschädigung der IV (zu Hause lebend)
StufeDas bedeutet
LeichtSie brauchen Hilfe bei mindestens 2 alltäglichen Handlungen – oder besondere Betreuung. Blinde Menschen erhalten in der Regel mindestens diese Stufe.
MittelSie brauchen Hilfe bei mindestens 4 alltäglichen Handlungen – oder bei 2 Handlungen plus dauernde Überwachung.
SchwerSie brauchen bei allen 6 alltäglichen Handlungen Hilfe und dazu Pflege oder Überwachung.

Die 6 alltäglichen Handlungen sind: Anziehen, Aufstehen und Absitzen, Essen, Körperpflege, auf die Toilette gehen, sich fortbewegen und Kontakte pflegen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Formular holen: «Anmeldung Hilflosenentschädigung» bei Ihrer IV-Stelle (oder wir holen es für Sie).
  2. Alltag beschreiben: Ehrlich aufschreiben, wo Sie Hilfe brauchen. Nichts beschönigen – das ist der häufigste Fehler.
  3. Einreichen und abwarten: Die IV prüft, oft mit einem Besuch bei Ihnen zu Hause. Wir bereiten Sie auf dieses Gespräch vor.

Warum die HE so wichtig ist

Quellen: Merkblatt 4.13 «Hilflosenentschädigung der IV» der Informationsstelle AHV/IV; Art. 42 ff. IVG, Art. 37 IVV. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

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