Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was ist die Hilflosenentschädigung (HE)?
Kurze Antwort: Die Hilflosenentschädigung ist Geld von der IV oder AHV. Sie bekommen es, wenn Sie im Alltag regelmässig Hilfe brauchen – zum Beispiel beim Anziehen, Essen oder bei der Körperpflege. Ihr Einkommen und Ihr Vermögen spielen keine Rolle. Das Wort «hilflos» ist ein Gesetzesbegriff – er sagt nichts über Sie als Person.
Die drei Stufen
Die Höhe hängt davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Es gibt drei Stufen:
| Stufe | Das bedeutet |
|---|---|
| Leicht | Sie brauchen Hilfe bei mindestens 2 alltäglichen Handlungen – oder besondere Betreuung. Blinde Menschen erhalten in der Regel mindestens diese Stufe. |
| Mittel | Sie brauchen Hilfe bei mindestens 4 alltäglichen Handlungen – oder bei 2 Handlungen plus dauernde Überwachung. |
| Schwer | Sie brauchen bei allen 6 alltäglichen Handlungen Hilfe und dazu Pflege oder Überwachung. |
Die 6 alltäglichen Handlungen sind: Anziehen, Aufstehen und Absitzen, Essen, Körperpflege, auf die Toilette gehen, sich fortbewegen und Kontakte pflegen.
So stellen Sie den Antrag
- Formular holen: «Anmeldung Hilflosenentschädigung» bei Ihrer IV-Stelle (oder wir holen es für Sie).
- Alltag beschreiben: Ehrlich aufschreiben, wo Sie Hilfe brauchen. Nichts beschönigen – das ist der häufigste Fehler.
- Einreichen und abwarten: Die IV prüft, oft mit einem Besuch bei Ihnen zu Hause. Wir bereiten Sie auf dieses Gespräch vor.
Warum die HE so wichtig ist
- Sie ist die Eintrittskarte zum Assistenzbeitrag.
- Sie wird zusätzlich zur Rente bezahlt – ohne Abzüge.
- Sie wird bei den Ergänzungsleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Quellen: Merkblatt 4.13 «Hilflosenentschädigung der IV» der Informationsstelle AHV/IV; Art. 42 ff. IVG, Art. 37 IVV.
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.