Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was sind Ergänzungsleistungen (EL)?

Kurze Antwort: Ergänzungsleistungen (EL) sind Geld vom Staat – zusätzlich zu Ihrer IV- oder AHV-Rente. Sie bekommen EL, wenn Rente und Einkommen nicht für die nötigen Lebenskosten reichen. EL sind Ihr gesetzliches Recht. Sie müssen sie in der Regel nicht zurückzahlen.

Die wichtigsten Zahlen (Stand 2026)

Ergänzungsleistungen – Fakten 2026
Lebensbedarf AlleinstehendeCHF 20'670 pro Jahr
Lebensbedarf EhepaareCHF 31'005 pro Jahr
Vermögensgrenze AlleinstehendeCHF 100'000 (ohne selbstbewohntes Haus)
Vermögensgrenze EhepaareCHF 200'000
Zusätzlich vergütetKrankheits- und Behinderungskosten (z. B. Zahnarzt, Franchise, Transporte)
Antrag beiEL-Stelle / Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons

Wie funktioniert die Berechnung? Ein einfaches Beispiel

Die EL-Stelle rechnet: Ihre anerkannten Ausgaben minus Ihre Einnahmen.

  1. Ausgaben zusammenzählen: Lebensbedarf (CHF 20'670) + Miete (zum Beispiel CHF 15'600) + Krankenkassenprämie = zum Beispiel CHF 42'000 pro Jahr.
  2. Einnahmen zusammenzählen: IV-Rente (zum Beispiel CHF 24'000) + übrige Einkünfte + ein Teil des Vermögens = zum Beispiel CHF 26'000 pro Jahr.
  3. Differenz: 42'000 − 26'000 = CHF 16'000 EL pro Jahr, also rund CHF 1'333 pro Monat.

Das ist ein vereinfachtes Beispiel. Die echte Berechnung hat viele Detailregeln – zum Beispiel Mietzins-Höchstbeträge je nach Region. Wir rechnen es gerne genau für Sie aus.

Aktuell 2026: Die EL-Ansätze wurden per 1. Januar 2026 erhöht. Und: Die neue 13. AHV-Rente (ab Dezember 2026) wird bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet – Ihre EL werden dadurch nicht gekürzt. Details auf Aktuell 2026 (Quelle: CHSS/BSV).

Was viele vergessen: Krankheitskosten

Wer EL bezieht, bekommt zusätzlich viele Krankheitskosten zurück: Franchise und Selbstbehalt, Zahnbehandlungen, Transporte zum Arzt, Hilfe im Haushalt. Diese Kosten müssen Sie aktiv einreichen. Jedes Jahr bleibt hier viel Geld liegen.

Verwandte Begriffe

Assistenzbeitrag · Hilflosenentschädigung · Betreuungsgutschriften

Quellen: Merkblatt 5.01 und Merkblatt 5.02 der Informationsstelle AHV/IV; Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG). Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Haben Sie Anspruch auf EL?

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