Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was sind Ergänzungsleistungen (EL)?
Kurze Antwort: Ergänzungsleistungen (EL) sind Geld vom Staat – zusätzlich zu Ihrer IV- oder AHV-Rente. Sie bekommen EL, wenn Rente und Einkommen nicht für die nötigen Lebenskosten reichen. EL sind Ihr gesetzliches Recht. Sie müssen sie in der Regel nicht zurückzahlen.
Die wichtigsten Zahlen (Stand 2026)
| Lebensbedarf Alleinstehende | CHF 20'670 pro Jahr |
|---|---|
| Lebensbedarf Ehepaare | CHF 31'005 pro Jahr |
| Vermögensgrenze Alleinstehende | CHF 100'000 (ohne selbstbewohntes Haus) |
| Vermögensgrenze Ehepaare | CHF 200'000 |
| Zusätzlich vergütet | Krankheits- und Behinderungskosten (z. B. Zahnarzt, Franchise, Transporte) |
| Antrag bei | EL-Stelle / Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons |
Wie funktioniert die Berechnung? Ein einfaches Beispiel
Die EL-Stelle rechnet: Ihre anerkannten Ausgaben minus Ihre Einnahmen.
- Ausgaben zusammenzählen: Lebensbedarf (CHF 20'670) + Miete (zum Beispiel CHF 15'600) + Krankenkassenprämie = zum Beispiel CHF 42'000 pro Jahr.
- Einnahmen zusammenzählen: IV-Rente (zum Beispiel CHF 24'000) + übrige Einkünfte + ein Teil des Vermögens = zum Beispiel CHF 26'000 pro Jahr.
- Differenz: 42'000 − 26'000 = CHF 16'000 EL pro Jahr, also rund CHF 1'333 pro Monat.
Das ist ein vereinfachtes Beispiel. Die echte Berechnung hat viele Detailregeln – zum Beispiel Mietzins-Höchstbeträge je nach Region. Wir rechnen es gerne genau für Sie aus.
Was viele vergessen: Krankheitskosten
Wer EL bezieht, bekommt zusätzlich viele Krankheitskosten zurück: Franchise und Selbstbehalt, Zahnbehandlungen, Transporte zum Arzt, Hilfe im Haushalt. Diese Kosten müssen Sie aktiv einreichen. Jedes Jahr bleibt hier viel Geld liegen.
Verwandte Begriffe
Assistenzbeitrag · Hilflosenentschädigung · Betreuungsgutschriften