Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was ist das Arbeitgebermodell?
Kurze Antwort: Beim Assistenzbeitrag stellen Sie Ihre Assistenzpersonen selbst an. Sie sind also Arbeitgeberin oder Arbeitgeber – mit Verträgen, Löhnen und Versicherungen. Das gibt Ihnen volle Kontrolle darüber, wer Ihnen hilft. Die Administration dahinter können Sie komplett abgeben.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber – und wer sie übernimmt
| Pflicht | Das übernimmt Sozial Navigator |
|---|---|
| Anmeldung bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber | Ja, komplett |
| Schriftliche Arbeitsverträge | Ja, rechtssicher erstellt |
| Monatliche Lohnabrechnung mit AHV/IV/EO, ALV, UVG | Ja, jeden Monat |
| Unfallversicherung für Angestellte abschliessen | Ja, wir organisieren sie |
| Monatliche IV-Abrechnung (Stundenrapporte, Belege) | Ja, pünktlich und geprüft |
| Jahresmeldungen und Lohnausweise | Ja, Ende Jahr fertig |
| Auswahl und Führung Ihrer Assistenzpersonen | Bleibt bei Ihnen – das ist Ihre Selbstbestimmung |
Vorteile und Stolpersteine
- Vorteil Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer wann bei Ihnen arbeitet – nicht eine Organisation.
- Stolperstein Arbeitsrecht: Ferienlohn (mind. 4 Wochen), Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kündigungsfristen gelten auch für Sie.
- Stolperstein Zeit: Ohne Hilfe kostet die Administration 10–15 Stunden pro Monat. Mit uns: unter 30 Minuten.
- Gut zu wissen: Die Assistenzberatung rechnen wir über die IV ab; die laufende Administration transparent nach Stundenaufwand.
Verwandte Begriffe
Assistenzbeitrag · Administration & Löhne · Hilflosenentschädigung
Quellen: Art. 42quinquies IVG (Arbeitsvertragserfordernis); Merkblatt 4.14 der Informationsstelle AHV/IV.
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.