Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist das Arbeitgebermodell?

Kurze Antwort: Beim Assistenzbeitrag stellen Sie Ihre Assistenzpersonen selbst an. Sie sind also Arbeitgeberin oder Arbeitgeber – mit Verträgen, Löhnen und Versicherungen. Das gibt Ihnen volle Kontrolle darüber, wer Ihnen hilft. Die Administration dahinter können Sie komplett abgeben.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber – und wer sie übernimmt

Arbeitgeberpflichten beim Assistenzbeitrag
PflichtDas übernimmt Sozial Navigator
Anmeldung bei der Ausgleichskasse als ArbeitgeberJa, komplett
Schriftliche ArbeitsverträgeJa, rechtssicher erstellt
Monatliche Lohnabrechnung mit AHV/IV/EO, ALV, UVGJa, jeden Monat
Unfallversicherung für Angestellte abschliessenJa, wir organisieren sie
Monatliche IV-Abrechnung (Stundenrapporte, Belege)Ja, pünktlich und geprüft
Jahresmeldungen und LohnausweiseJa, Ende Jahr fertig
Auswahl und Führung Ihrer AssistenzpersonenBleibt bei Ihnen – das ist Ihre Selbstbestimmung

Vorteile und Stolpersteine

  • Vorteil Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer wann bei Ihnen arbeitet – nicht eine Organisation.
  • Stolperstein Arbeitsrecht: Ferienlohn (mind. 4 Wochen), Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kündigungsfristen gelten auch für Sie.
  • Stolperstein Zeit: Ohne Hilfe kostet die Administration 10–15 Stunden pro Monat. Mit uns: unter 30 Minuten.
  • Gut zu wissen: Die Assistenzberatung rechnen wir über die IV ab; die laufende Administration transparent nach Stundenaufwand.

Verwandte Begriffe

Assistenzbeitrag · Administration & Löhne · Hilflosenentschädigung

Quellen: Art. 42quinquies IVG (Arbeitsvertragserfordernis); Merkblatt 4.14 der Informationsstelle AHV/IV. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Arbeitgeber sein – ohne Papierkram.

Wir übernehmen alle Pflichten. Sie behalten die Kontrolle.