Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist die Prämienverbilligung?

Kurze Antwort: Die Prämienverbilligung ist Geld vom Kanton für Ihre Krankenkasse. Wenn Ihr Einkommen tief ist, zahlt der Kanton einen Teil Ihrer Prämie. Achtung: In vielen Kantonen müssen Sie die Verbilligung selbst beantragen – sonst bekommen Sie nichts.

Das Wichtigste im Überblick

Prämienverbilligung – Fakten
Wer zahlt?Ihr Wohnkanton (mit Bundesbeiträgen)
Wer bekommt sie?Personen mit tiefem bis mittlerem Einkommen – die Grenzen sind je Kanton verschieden
KinderFür Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gibt es höhere Verbilligungen (mind. 80 % bzw. 50 % der Durchschnittsprämie bei tiefen/mittleren Einkommen)
AntragJe nach Kanton automatisch oder auf Gesuch – Fristen beachten!
EL / SozialhilfePrämie wird in der Regel direkt über EL oder Sozialhilfe vergütet

So gehen Sie vor – in 3 Schritten

  1. Zuständige Stelle finden: Meist die SVA / Ausgleichskasse Ihres Kantons.
  2. Anspruch prüfen: Viele Kantone haben Online-Rechner. Grundlage ist Ihre letzte Steuerveranlagung.
  3. Gesuch einreichen: Vor Ablauf der kantonalen Frist. Bei Einkommenseinbruch (z. B. wegen Krankheit) können Sie oft eine aktuelle Neuberechnung verlangen.
Häufiger Fehler: Nach einem Einkommenseinbruch (Krankheit, IV-Verfahren) rechnet der Kanton noch mit dem alten, hohen Einkommen. Melden Sie die Veränderung – wir übernehmen das gerne für Sie.

Verwandte Begriffe

Ergänzungsleistungen · IV-Rente · Leistungs-Wegweiser

Quellen: Art. 65 ff. KVG; kantonale Einführungsgesetze. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Prämien zu hoch für Ihr Einkommen?

Wir prüfen Verbilligung, Franchise und Kasse – in einem Aufwasch.